Seit Ende Januar 2024 ist das Zuwendungsempfängerregister öffentlich. Das bundesweite, zentrale Register umfasst alle Organisationen, die gemeinnützig und dadurch berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Mit dem Zuwendungsempfängerregister (ZER) ist mit Beginn des Jahres 2024 ein weiteres relevantes Register für die in Deutschland aktiven gemeinnützigen Organisationen hinzugekommen. Es wird vom Bundeszentralamt für Steuern geführt und wird diejenigen Körperschaften enthalten, die als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung gelten. Seine Einführung wurde bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen.
Was es bezweckt und was gemeinnützige Organisationen beachten sollten, erfahren Sie im folgenden kostenfreien Online-Beitrag: www.engagementzentrum.de/magazin/detail/das-neue-zuwendungsempfaengerregister